06.12.2021

Änderung der CoronaVO vom 04.12.2021

Liebe Mitglieder,

ab dem 04.12.2021 gilt die Alarmstufe II des vierstufigen Warnsystems, so ist der Zugang nur noch geimpft oder genesen möglich, jedoch nur mit tagesaktuellem Schnelltest, max. 24 h alt (Möglich ist der Nachweis über die betriebliche Testung, Testung vor Ort in der jeweiligen Einrichtung oder mittels Testzertifikat aus einem beauftragten Testzentrum). Sämtliche Nachweise müssen mit dem Ausweis abgeglichen werden.

Ausnahmen: Personen, die bereits Ihre Booster-Impfung erhalten haben, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung weniger als 6 Monate vergangen ist und Genesene, deren Infektion maximal 6 Monate zurückliegt benötigen keinen Nachweis über einen negativen Schnell- oder PCR-Test.

Des Weiteren sind Schüler bis einschl. 17 Jahre von der PCR-Pflicht und den 2G+-Beschränkungen befreit.

Hier findet ihr die Infos zur Alarmstufe und den Corona-Regeln

Wir danken Euch für Euer Verständnis.

Euer Sports Up Team